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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese AGB gelten für alle vom Fotografen übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers widerspricht der Fotograf hiermit. Die AGB gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.

2. Handmade-foto im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke des Fotografen gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, digitale Daten, Fotoalben, Diashow).

3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im Fall eines
Kleingewerbes entfällt diese Mehrwertsteuer

4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen. Bei vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vollen Nutzungsrechte der bestellten Fotografien. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Namensnennung des Fotografen und dessen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die vom Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Fällt aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ein fest gebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat der Fotograf ein Anrecht auf mindestens 50 % des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von dem Fotografen nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht dem Fotograf das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung vom Fotografen begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

8. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von dem Fotografen nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann er eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

9. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

10. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.

11. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden, und begründen keinen Reklamationsanspruch.

12. Wird dem Fotografen die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen.

13. Der Fotograf archiviert die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für ein Jahr, nur in dieser Zeit können Sie nachbestellen. Falls Bilddaten in unserem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, ist der Fotograf nicht haftbar.

14. Der Fotograf behält sich vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten jederzeit anzupassen.

15. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug.

16. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 4.000 Euro, so ist der Fotograf gegebenenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von 40 % zu verlangen.

17. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

18. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig Berlin. Der Fotograf ist berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

19. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2022